Imkerverein Heimenkirch
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Wenn Bienen schwärmen

Heute gab es in der Allgäuer Zeitung einen Beitrag zum Thema Bienenschwärme. Es wurden Themen wie "Warum die Bienen schwärmen", "Wohin und Wie viele Tiere es sein können", "Was kann ein nicht Fachmann zum wohle der Bienen machen?" behandelt. Zudem ist eine Liste von Ansprechpartnern für unsere Region enthalten. 
Mit freundlicher Genehmigung der Allgäuer Zeitung dürfen wir den vollständigen Beitrag hier zum Download anbieten.

Erneute Erweiterung des Sperrkreises

Erneut wurde der Sperrkreis bezüglich der Amerikanischen Faulbrut erweitert: Quelle Amtsblatt 2019/18 vom 20.11.2019

In verschiedenen Bienenbeständen in Scheidegg, Ortsteil Rickenbach, Ortsteil Bieslings, Ortsteil Ebenschwand, Ortsteil Ruhmühle, Ortsteil Unterstein und Ortsteil Lindenau sowie in Weiler-Simmerberg, Ortsteil Kapfreute wurde amtstierärztlich der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen festgestellt.

Der genaue Bereich ist im Amtsblatt auf Seite 5 einzusehen.

ERLOSCHEN !!! Faulbrut Sperrbezirk im Landkreis Lindau (Scheidegg - Rickenbach)

Am Montag den 16 September 2019 Veröffentliche das Landratsamt Lindau das Amtsblatt Nr. 11/2019 mit dem Titel "Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung; Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen" hier nachzulesen.

Dort heißt es, dass "an einem Bienenstand im Ortsteil Rickenbach in Scheidegg durch den Amtstierarzt der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen festgestellt wurde". 

Die wichtigsten Punkte daraus (Quelle aus dem Verlinkten Amtsblatt):

  1. Das in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt bezeichnete Gebiet wird gemäß § 10 Abs. 1 BienSeuchV zum Sperrbezirk erklärt. Die Karte ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
  2. Verbote und Beschränkungen im Sperrbezirk:
    1. Soweit noch nicht geschehen, haben alle Besitzer von Bienenvölkern innerhalb dieses Sperrbezirkes, unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Allgemeinverfügung, dem Veterinäramt Lindau den Standort ihrer Bienenstände und die Anzahl der Völker mitzuteilen, Tel. 08382/270502, oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
    2. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
    3. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
    4. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
    5. Waben oder Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Die oben genannten Verbote unter e) finden keine Anwendung auf:
      • Waben oder Wabenteile, Wabenabfälle und Wachs, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung “Seuchenwachs” abgegeben werden, und
      • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
    6. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  3. Die sofortige Vollziehung der in den Ziffern 1 und 2 der Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
  4. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Offizielle Mitteilung des Landratsamt Lindau


Quelle des Bildes roeltgen.com und https://www.openstreetmap.org/copyright

ERLOSCHEN !!! erweiterter Faulbrut Sperrbezirk im Landkreis Lindau (Scheidegg - Rickenbach)

Am Dienstag den 02. Oktober 2019 Veröffentliche das Landratsamt Lindau das Amtsblatt Nr. 13/2019 mit dem Titel "Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung; Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen" hier nachzulesen.

Dort heißt es, dass mittlerweile "in drei Bienenständen in Scheidegg in den Ortsteilen (Rickenbach, Bieslings sowie Ebenschand) durch den Amtstierarzt der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen festgestellt wurde". 

Die wichtigsten Punkte daraus (Quelle aus dem Verlinkten Amtsblatt):

  1. Das in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt bezeichnete Gebiet wird gemäß § 10 Abs. 1 BienSeuchV zum Sperrbezirk erklärt. Die Karte ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
  2. Verbote und Beschränkungen im Sperrbezirk:
    1. Soweit noch nicht geschehen, haben alle Besitzer von Bienenvölkern innerhalb dieses Sperrbezirkes, unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Allgemeinverfügung, dem Veterinäramt Lindau den Standort ihrer Bienenstände und die Anzahl der Völker mitzuteilen, Tel. 08382/270502, oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
    2. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
    3. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
    4. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
    5. Waben oder Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Die oben genannten Verbote unter e) finden keine Anwendung auf:
      • Waben oder Wabenteile, Wabenabfälle und Wachs, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung “Seuchenwachs” abgegeben werden, und
      • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
    6. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  3. Die sofortige Vollziehung der in den Ziffern 1 und 2 der Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
  4. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Offizielle Mitteilung des Landratsamt Lindau

Quelle des Bildes roeltgen.com und https://www.openstreetmap.org/copyright

ERLOSCHEN !!! zweite Erweiterung der Faulbrut Sperrbezirke im Landkreis Lindau (Scheidegg - Rickenbach)

Am Dienstag den 10. Oktober 2019 Veröffentliche das Landratsamt Lindau eine erneute Meldung dass es zwei neue Sperrbezirke im Landkreis Lindau gibt. Das Offizielle Amtsblatt Nr 14 ist hier nachzulesen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst (die  (Quelle aus der Verlinkten Meldung):

Aktuelle Sperrbezirke: Scheidegg - (Rickenbach, Bieslings sowie Ebenschwand), Ruhmühle - Kapfreute, Aizenreute, Scheidegg - Ort, Allmansried

Im Seuchenfall muss schnell gehandelt werden. Daher wiederholt das Veterinäramt den Aufruf an die Imker, die noch nicht beim Veterinäramt gemeldet sind: Bitte unbedingt Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Betriebsnummer), den/die genauen Standort(e) (Adresse oder Koordinaten) und die Anzahl der Bienenvölker beim Veterinäramt in Lindau hinterlegen (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon: 08382 270-502). Eine Betriebsnummer vergibt das Amt für Landwirtschaft in Lindau, Telefon: 08382 9314-0.

Wichtig zu wissen: Gemäß § 26 Bienenseuchen-Verordnung handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

 

Offizielle Mitteilung des Landratsamt Lindau

Quelle des Bildes roeltgen.com und https://www.openstreetmap.org/copyright

  1. ERLOSCHEN !!! dritte Erweiterung der Faulbrut Sperrbezirke im Landkreis Lindau (Scheidegg - Rickenbach)
  2. Bienenschwarm im Garten: Was tun? (Allgäuer Zeitung)
  3. Beitrag zum Bienensterben aus den VN vom 6. und 7.3.2017
  4. Bericht Westallgäu plus Ausgabe Juli 2015

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