ERLOSCHEN !!! Faulbrut Sperrbezirk im Landkreis Lindau (Scheidegg - Rickenbach)
Dort heißt es, dass "an einem Bienenstand im Ortsteil Rickenbach in Scheidegg durch den Amtstierarzt der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen festgestellt wurde".
Die wichtigsten Punkte daraus (Quelle aus dem Verlinkten Amtsblatt):
- Das in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt bezeichnete Gebiet wird gemäß § 10 Abs. 1 BienSeuchV zum Sperrbezirk erklärt. Die Karte ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
- Verbote und Beschränkungen im Sperrbezirk:
- Soweit noch nicht geschehen, haben alle Besitzer von Bienenvölkern innerhalb dieses Sperrbezirkes, unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Allgemeinverfügung, dem Veterinäramt Lindau den Standort ihrer Bienenstände und die Anzahl der Völker mitzuteilen, Tel. 08382/270502, oder E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. . - Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
- Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
- Waben oder Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Die oben genannten Verbote unter e) finden keine Anwendung auf:
- Waben oder Wabenteile, Wabenabfälle und Wachs, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung “Seuchenwachs” abgegeben werden, und
- Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
- Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
- Soweit noch nicht geschehen, haben alle Besitzer von Bienenvölkern innerhalb dieses Sperrbezirkes, unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Allgemeinverfügung, dem Veterinäramt Lindau den Standort ihrer Bienenstände und die Anzahl der Völker mitzuteilen, Tel. 08382/270502, oder E-Mail:
- Die sofortige Vollziehung der in den Ziffern 1 und 2 der Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
- Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Offizielle Mitteilung des Landratsamt Lindau
Quelle des Bildes roeltgen.com und https://www.openstreetmap.org/copyright
7. Treffen Jungimker 2019
Am heutigen Sonntag den 21.07.2019 ging es um die Varroabehandlung.
Unser Gesundheitswart Matthias erklärt den Ablauf bei der Varroabehandlung mit dem Nassenheider Langzeitverdunster
Der Zusammenbau der Verdunster ist für das erste Mal doch eine Herausforderung. Aber mit der Bauanleitung haben es doch alle Geschafft.
Bei der Anwendung mit Ameisensäure ist immer Vorsicht Geboten!
Der Verdunster liegt auf dem Volk , geschützt durch eine leere Halbzarge.
Beim nächsten Treffen werden wir den Abfall an Varroamilben begutachten.
Imkerfest 2019 ABGESAGT!!!!
Leider mussten wir uns heute früh dazu entschließen, unser Imkerfest abzusagen. Witterungsbedingt war es uns einfach nicht möglich unser Grillfest wie geplant abzuhalten.
SORRY
Wir hoffen, dass wir uns 2020 wieder sehen und wir mehr Glück mit dem Wetter haben.
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